Honorierung der Planerleistungen

Die Honorierung der Planerleistungen und der projektbegleitenden Bauführung im Garten- und Landschaftsbau richtet sich nach der SIA-Norm 105 «Landschaftsarchitekten» und umfasst folgende Leistungsphasen:

•          Projektierung (Konzept und Entwurfsplanung)

•          Detaillierte Ausführungsplanung 

•          Ausführungsphase inkl. Baubegleitung

•          Abschlussphase

Für eine komplette Gartenplanung über alle Prozessphasen erfolgt die Honorierung im Zeitaufwand und wird für jedes Projekt individuell berechnet und offeriert. Das Honorar für die projektbegleitende Bauführung beträgt ungefähr 5 bis 10 Prozent der Bausumme, abhängig von der Komplexität des Projektes und der Intensität der Baubegleitung.