Honorierung der Planerleistungen
Die Honorierung der Planerleistungen und der projektbegleitenden Bauführung im Garten- und Landschaftsbau richtet sich nach der SIA-Norm 105 «Landschaftsarchitekten» und umfasst folgende Leistungsphasen:
• Projektierung (Konzept und Entwurfsplanung)
• Detaillierte Ausführungsplanung
• Ausführungsphase inkl. Baubegleitung
• Abschlussphase
Für eine komplette Gartenplanung über alle Prozessphasen erfolgt die Honorierung im Zeitaufwand und wird für jedes Projekt individuell berechnet und offeriert. Das Honorar für die projektbegleitende Bauführung beträgt ungefähr 5 bis 10 Prozent der Bausumme, abhängig von der Komplexität des Projektes und der Intensität der Baubegleitung.